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   FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17   

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FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17 (https://dejure.org/2020,22229)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2020 - 4 K 136/17 (https://dejure.org/2020,22229)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 4 K 136/17 (https://dejure.org/2020,22229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227 ; AO § 240 ; ZK Art. 244
    Abgabenordnung : Erlass von Säumniszuschlägen

  • rechtsportal.de

    AO § 227 ; AO § 240 ; ZK Art. 244
    Aufhebung einer Abgabenfestsetzung (Antidumpingzoll) hinsichtlich Erlasses von Säumniszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen bei Aufhebung einer Abgabenfestsetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016, III R 2/15, BFH/NV 2016, 1082; Beschluss vom 18. März 2003, X B 66/02, BFH/NV 2003, 886; Urteil vom 16. September 1992, X R 169/90, BFH/NV 1993, 510).

    Säumniszuschläge sind aber nicht verwirkt, soweit die Vollziehung des Steuerbescheids ausgesetzt ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016, III R 2/15, BFH/NV 2016, 1082).

  • FG Hamburg, 28.06.2017 - 2 K 154/16

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).

    Abzustellen ist insoweit auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Das erkennende Gericht übersieht im zu betrachtenden Kontext nicht, dass nach Art. 244 UAbs. 3 Satz 2 ZK die Sicherheitsleistung nicht gefordert zu werden braucht, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, was insbesondere der Fall ist, wenn der Schuldner nicht über ausreichende Mittel für eine Sicherheitsleistung verfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997, C-130/95, 3. Leitsatz, juris).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016, III R 2/15, BFH/NV 2016, 1082; Beschluss vom 18. März 2003, X B 66/02, BFH/NV 2003, 886; Urteil vom 16. September 1992, X R 169/90, BFH/NV 1993, 510).
  • BFH, 16.09.1992 - X R 169/90

    Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016, III R 2/15, BFH/NV 2016, 1082; Beschluss vom 18. März 2003, X B 66/02, BFH/NV 2003, 886; Urteil vom 16. September 1992, X R 169/90, BFH/NV 1993, 510).
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. etwa BFH, Urteil vom 14. September 1978, V R 35/72, juris).
  • BFH, 04.03.1999 - VII B 315/98

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Ermessensentscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).
  • FG München, 28.01.2015 - 3 K 2267/12

    Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen: Darlegung der Vermögensverhältnisse,

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das beklagte Hauptzollamt einen Billigkeitserlass wegen persönlicher Unbilligkeit ablehnt, weil der Steuerschuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse - so wie hier - nicht hinreichend dargelegt hat (vgl. BFH, Urteil vom 29. April 1987, X R 22/82, BFH/NV 1988, 22; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. Februar 2015, 3 K 57/14, juris; FG München, Urteil vom 28. Januar 2015, 3 K 2267/12, EFG 2015, 882).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 1382/16

    Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen bei fehlenden Voraussetzung für

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
    Dabei sind im Erlassverfahren an die dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten erhöhte Anforderungen zu stellen, weil die entscheidungserheblichen Tatsachen regelmäßig in seinem Wissens- und Einflussbereich liegen (vgl. FG Münster, Urteil vom 10. Oktober 2019, 5 K 1382/16 AO, juris).
  • FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14

    Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden

  • BFH, 10.04.1987 - III R 274/83

    Ausweisung einer übernommenen Bürgschaftsverpflichtung durch einen

  • BFH, 29.04.1987 - X R 22/82

    Anforderungen an die Erlasswürdigkeit des Klägers - Voraussetzungen für die

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